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Dienstleistungen
Unsere umfangreiche Modellpalette bietet eine große Auswahl an Fahrzeugen für alle, die sich aufgrund der Führerscheinregelung B196 einen 125 cm³ Roller zulegen möchten.
Basierend auf einer Änderung der Führerscheinverordnung kann seit dem 31.12.2019 jeder mit entsprechenden Voraussetzungen und Ausbildung 125cm³ Roller (bis 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) fahren.
Die Voraussetzungen sind:
• Mindestens 25 Jahre alt
• Mindestens 5 Jahre (ununterbrochen) den Führerschein Klasse B
• Teilnahmebestätigung einer theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule im Umfang von 13,5 Zeitstunden
Nach Abschluss der Ausbildung kann mit der Teilnahmebescheinigung die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Klasse B bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle erfolgen.
Mit Eintragung der Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, es handelt sich lediglich um eine Erweiterung der Klasse B, die nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
Weiterführende Informationen zu dieser Neuregelung unter:
https://www.ivm-ev.de/news-presse/pressemitteilungen/view/33/a1-in-b-die-neue-leichtigkeit
Unsere 125 cm³ Roller im Überblick:
https://www.peugeot-motocycles.de/produktpalette/typ/125ccm
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