Voraussetzungen für eine Probefahrt
Alles zum Thema Fahrerlaubnis...
Führerscheinklassen in Deutschland:
Mofa - Für die Jüngsten...
Mindestalter: 15 Jahre
Hubraum/Leistung: bis 50 cm³ (Pedelec-Fahrräder bis 0,5 kW)
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h (Pedelec-Fahrräder bis 45 km/h)
AM - Für Jugendliche und Autofahrer...
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraum/Leistung: bis 50 cm³
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Enthält: Mofa
A1 - Für Jugendliche und Ü50-Autofahrer...
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraum/Leistung: bis 125 cm³, bis 11 kW (15 PS), maximal 0,1 kW / kg Leergewicht
Höchstgeschwindigkeit: unbegrenzt
Enthält: Mofa, AM
A2 - Für jüngere Motorrad-Einsteiger...
Mindestalter: 18 Jahre
Hubraum/Leistung: keine Hubraumbegrenzung, bis 35 kW (48 PS), maximal 0,2 kW / kg Leergewicht
Höchstgeschwindigkeit: unbegrenzt
Enthält: Mofa, AM, A1
A - Für Aufsteiger und späte Motorrad-Einsteiger...
Mindestalter: 24 Jahre
Hubraum/Leistung: unbegrenzt
Höchstgeschwindigkeit: unbegrenzt
Enthält: Mofa, AM, A1, A2
B - Der Autoführerschein...
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit "begleitetem Fahren")
17-Jährige mit Auto-Führerschein für "begleitetes Fahren" dürfen auch ohne Begleitung 50er-Roller der Klassen Mofa und AM fahren.
Welche weiteren Scooter mit Ihrem PKW-Führerschein gefahren werden dürfen hängt vom Ausstellungsdatum ab.
Ihr PKW-Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 ausgestellt:
Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa, AM und A1 sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter.
Ihr PKW-Führerschein wurde vor dem 19.01.2013 ausgestellt:
Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa und AM sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter.
Ihr PKW-Führerschein wurde nach dem 19.01.2013 ausgestellt:
Ihr Alter < 21 Jahre: Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa und AM sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter (max. 15 kW Motorleistung).
Ihr Alter >= 21 Jahre: Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa und AM sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter (ohne Leistungsbeschränkung).
Achtung: Bitte beachten Sie gegebenenfalls Abweichungen zu diesen Fahrerlaubnisklassen außerhalb Deutschlands - bindend sind die gültigen Regelungen im entsprechenden Aufenthaltsland.