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Dienstleistungen
17-Jährige mit Auto-Führerschein für "begleitetes Fahren" dürfen auch ohne Begleitung 50er-Roller der Klassen Mofa und AM fahren.
Welche weiteren Scooter mit Ihrem PKW-Führerschein gefahren werden dürfen hängt vom Ausstellungsdatum ab.
- Ihr PKW-Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 ausgestellt:
Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa, AM und A1 sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter.
- Ihr PKW-Führerschein wurde vor dem 19.01.2013 ausgestellt:
Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa und AM sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter.
- Ihr PKW-Führerschein wurde nach dem 19.01.2013 ausgestellt:
Ihr Alter < 21 Jahre: Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa und AM sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter (max. 15 kW Motorleistung).
Ihr Alter >= 21 Jahre: Ihr PKW-Führerschein umfaßt die Klassen Mofa und AM sowie eine Fahrerlaubnis für 3-Rad-Scooter (ohne Leistungsbeschränkung).
Achtung: Bitte beachten Sie gegebenenfalls Abweichungen zu diesen Fahrerlaubnisklassen außerhalb Deutschlands - bindend sind die gültigen Regelungen im entsprechenden Aufenthaltsland.
FAQ Übersicht
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